Điều khoản và điều kiện chung
Phiên bản 2026-09-ENTWURF-4
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Terminsoftware „Nails-Terminkalender" zwischen der HN Solutions Management GmbH, Bullermannshof 7, 47441 Moers, eingetragen beim Amtsgericht Kleve unter HRB 16742 (nachfolgend „Anbieter"), und ihren Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Betreiberinnen und Betreiber von Nagel- und Kosmetikstudios. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande. Der Kunde sichert bei der Bestellung ausdrücklich zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Maßgeblich ist die Fassung dieser Bedingungen, der der Kunde bei seiner Bestellung zugestimmt hat. Die zugestimmte Fassung wird zusammen mit dem Zeitpunkt der Zustimmung gespeichert und dem Kunden im Abo-Bereich angezeigt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden die Terminsoftware für die Dauer des Vertrages zur Nutzung über das Internet und hält sie auf seinen Servern betriebsbereit. Der Vertrag ist ein Mietvertrag über die Nutzung einer Sache auf Zeit (§§ 535 ff. BGB), ergänzt um die in diesen Bedingungen geregelten Dienstleistungen.
(2) Welche Funktionen der Kunde nutzen kann, ergibt sich aus dem gebuchten Paket und der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung auf der Produktseite des Anbieters. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere Terminkalender, Kundenverwaltung, öffentliche Buchungsseite, E-Mail-Benachrichtigungen und Auswertungen im Umfang des gebuchten Pakets.
(3) Eine Überlassung des Programmcodes findet nicht statt. Der Kunde erhält keine Kopie der Software; die Nutzung erfolgt ausschließlich über den Internetzugang.
(4) Der Kunde benötigt für die Nutzung einen Internetzugang und einen aktuellen, gängigen Webbrowser in seiner jeweils aktuellen oder der unmittelbar vorhergehenden Hauptversion. Die Beschaffung und die Kosten dieser Voraussetzungen sind Sache des Kunden.
(5) Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln, verbessern und an technische oder rechtliche Anforderungen anpassen. Der vertraglich geschuldete Funktionsumfang darf dabei nicht wesentlich eingeschränkt werden. Wird eine Funktion des gebuchten Pakets dauerhaft eingestellt, ohne dass eine gleichwertige an ihre Stelle tritt, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt der Einstellung außerordentlich kündigen.
§ 3 Vertragsschluss, Einrichtung und Freischaltung
(1) Die Darstellung der Pakete auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
(2) Der Zugang für das Studio wird vom Anbieter eingerichtet, nachdem der Kunde das Einrichtungspaket nach § 4 beauftragt hat. Die Bestellung eines Pakets nimmt danach die Inhaberin oder der Inhaber des Studios selbst im Abo-Bereich der Software vor. Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch den Anbieter zustande.
(3) Bis zum Eingang der ersten Zahlung befindet sich das Studio im Einrichtungsmodus. In diesem Zustand kann der Kunde sein Studio vollständig einrichten — Öffnungszeiten, Mitarbeiterinnen, Leistungen, Preise, Sprache und Gestaltung. Nicht nutzbar sind in diesem Zustand insbesondere das Anlegen und Ändern von Terminen und Kunden, der Nachrichtenversand an Endkundinnen und die öffentliche Buchungsseite. Bereits eingegebene Daten bleiben erhalten.
(4) Mit dem Eingang der ersten Zahlung schaltet der Anbieter das Studio im Umfang des gebuchten Pakets frei.
§ 4 Einrichtungspaket
(1) Vor der Bereitstellung richtet der Anbieter das Studio gemeinsam mit dem Kunden ein. Dazu gehören das Anlegen des Studios, die Übernahme der Leistungs- und Preisliste, die Einrichtung der öffentlichen Buchungsseite und eine Einweisung.
(2) Für das Einrichtungspaket berechnet der Anbieter einmalig 199,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Betrag wird gesondert in Rechnung gestellt und ist vor der Bereitstellung des Zugangs fällig.
(3) Das Entgelt für das Einrichtungspaket ist nicht Bestandteil des monatlichen Entgelts nach § 5. Bei einer Beendigung des Vertrages besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung.
§ 5 Pakete und Vergütung
(1) Die Software wird in den Paketen Start, Plus und Premium angeboten, die sich im Funktionsumfang und in der Zahl der Mitarbeiterzugänge unterscheiden. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Preisliste.
(2) Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Das Entgelt ist monatlich im Voraus für den jeweiligen
Abrechnungszeitraum zu zahlen. Der erste Abrechnungszeitraum beginnt mit der Freischaltung; der Abrechnungstag ergibt sich aus dem Vertragsbeginn. Abrechnungszeiträume schließen lückenlos aneinander an.
§ 6 Rechnung und Zahlung
(1) Rechnungen stellt der Anbieter elektronisch aus und versendet sie an die vom Kunden hinterlegte Rechnungs-E-Mail-Adresse. Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu und hält eine gültige Adresse vor.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er unter dieser Adresse Rechnungen im strukturierten elektronischen Format nach der Norm EN 16931 (etwa XRechnung oder ZUGFeRD) empfangen und verarbeiten kann. Der Anbieter ist berechtigt, ab dem Zeitpunkt, zu dem ihn die gesetzliche Pflicht zur Ausstellung strukturierter elektronischer Rechnungen trifft, auf dieses Format umzustellen; er kündigt die Umstellung mindestens vier Wochen vorher in Textform an.
(3) Das Entgelt ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(4) Zur Zahlung stehen SEPA-Lastschrift, Kreditkarte und Überweisung zur Verfügung. Zahlungsdaten werden ausschließlich auf der Bezahlseite des vom Anbieter eingesetzten Zahlungsdienstleisters erfasst; der Anbieter speichert weder Kontonummern noch Kartennummern.
(5) Erteilt der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat, zieht der Anbieter das Entgelt zum in der Rechnung genannten Termin ein. Die Frist für die Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs wird auf einen Tag vor der Belastung des Kontos verkürzt. Die Rechnung gilt zugleich als Vorabankündigung; sie nennt den Betrag und den Tag des Einzugs.
(6) Der Kunde sorgt für die Deckung des Kontos. Kosten, die dem Anbieter durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift entstehen, trägt der Kunde; der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt ihm unbenommen.
(7) Bei der Zahlart Überweisung erfolgt kein Einzug. Die Freischaltung des Studios nach § 3 Absatz 4 setzt in diesem Fall den Eingang der Zahlung auf dem Konto des Anbieters voraus.
§ 7 Zahlungsverzug und Sperre
(1) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, wiederholt der Anbieter den Einzug bis zu dreimal im Abstand von jeweils sieben Tagen und weist den Kunden bei jedem Fehlschlag per E-Mail darauf hin.
(2) Ist eine Forderung 14 Tage nach Fälligkeit nicht ausgeglichen, kann der Anbieter die kostenpflichtigen Funktionen sperren. Von der Sperre erfasst ist insbesondere die öffentliche Buchungsseite.
(3) Von der Sperre ausgenommen bleiben der Zugang zum internen Kalender und zu den bereits erfassten Daten sowie die Bestätigungen und Stornolinks bereits gebuchter Termine. Ein Zahlungsverzug führt nicht zur Löschung von Daten.
(4) Mit dem vollständigen Ausgleich der offenen Forderung hebt der Anbieter die Sperre unverzüglich auf.
(5) Weitergehende gesetzliche Rechte des Anbieters, insbesondere auf Verzugszinsen und auf Kündigung aus wichtigem Grund nach § 9 Absatz 5, bleiben unberührt.
§ 8 Preisanpassung
(1) Der Anbieter kann die Entgelte anpassen, wenn und soweit sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten ändern, insbesondere Kosten für Personal, Server- und Rechenzentrumsbetrieb, Datenübertragung, E-Mail-Versand, Zahlungsabwicklung und eingesetzte Fremdleistungen, oder wenn sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex seit der letzten Anpassung verändert hat.
(2) Kostensenkungen sind in gleicher Weise zu berücksichtigen wie Kostensteigerungen. Eine Anpassung ist nur zulässig, soweit sie den Umfang der Kostenänderung nicht übersteigt.
(3) Der Anbieter kündigt jede Anpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und nennt dabei den bisherigen und den neuen Preis sowie den Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
(4) Der Kunde kann den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung außerordentlich zu diesem Zeitpunkt kündigen. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die Mindestlaufzeit beträgt einen Monat; sie entspricht dem ersten Abrechnungszeitraum.
(2) Der Kunde kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen, frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung beim Anbieter. Die Kündigung ist im Abo-Bereich der Software mit einer Schaltfläche möglich; dort wird das Vertragsende vor dem Absenden angezeigt. Sie kann außerdem in Textform gegenüber dem Anbieter erklärt werden.
(3) Bis zum Vertragsende bleibt die Software im gebuchten Umfang nutzbar, und die Abrechnungszeiträume bis dahin werden wie gewohnt abgerechnet. Eine anteilige Erstattung des Entgelts findet nicht statt.
(4) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
(5) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen aus zwei aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträumen in Verzug ist oder wenn er trotz Abmahnung erheblich gegen seine Pflichten aus § 11 oder § 12 verstößt.
§ 10 Paketwechsel
(1) Der Kunde kann sein Paket jederzeit im Abo-Bereich wechseln.
(2) Ein Wechsel in ein höherwertiges Paket wird sofort wirksam. Der Unterschiedsbetrag wird nicht anteilig nachberechnet; das höhere Entgelt gilt ab dem folgenden Abrechnungszeitraum.
(3) Ein Wechsel in ein niedrigerwertiges Paket wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Eine anteilige Erstattung findet nicht statt.
(4) Übersteigt nach einem Wechsel in ein niedrigerwertiges Paket die Zahl der eingerichteten Mitarbeiterzugänge die Zahl der im neuen Paket enthaltenen Zugänge, hat der Kunde fünf Tage Zeit, Zugänge selbst zu deaktivieren. Nach Ablauf dieser Frist deaktiviert der Anbieter automatisch die zuletzt vergebenen Zugänge, bis die zulässige Zahl erreicht ist. Zugänge der Inhaberin oder des Inhabers werden dabei nicht deaktiviert. Die zugehörigen Daten bleiben in allen Fällen erhalten.
§ 11 Nutzungsrecht
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software im Umfang des gebuchten Pakets für die Zwecke seines eigenen Betriebes zu nutzen.
(2) Dem Kunden ist es untersagt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, sie für andere Studios oder Betriebe zu betreiben, Zugänge außerhalb des eigenen Betriebes weiterzugeben, Inhalte automatisiert auszulesen oder in einem Umfang abzurufen, der über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgeht, technische Beschränkungen des gebuchten Pakets zu umgehen oder die Software zurückzuentwickeln, soweit dies nicht nach § 69e UrhG zwingend gestattet ist.
(3) Alle Rechte an der Software, ihrer Gestaltung und ihrer Dokumentation verbleiben beim Anbieter. Die vom Kunden eingegebenen Daten bleiben Daten des Kunden.
(4) Verstößt der Kunde erheblich gegen Absatz 2, kann der Anbieter den Zugang nach erfolgloser Abmahnung sperren. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 12 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält die Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht weiter. Jede Person, die mit der Software arbeitet, erhält einen eigenen Zugang. Besteht der Verdacht, dass ein Zugang missbraucht wird, teilt der Kunde dies dem Anbieter unverzüglich mit und ändert das betroffene Passwort.
(2) Der Kunde hält seine Rechnungsdaten aktuell und teilt Änderungen der Firmierung, der Anschrift und der Rechnungs-E-Mail-Adresse unverzüglich mit.
(3) Der Kunde ist gegenüber seinen eigenen Kundinnen und Kunden für die Einhaltung der ihn treffenden Pflichten selbst verantwortlich. Dazu gehören insbesondere eine eigene Anbieterkennzeichnung und eigene Datenschutzhinweise für seine öffentliche Buchungsseite, das Vorliegen einer Rechtsgrundlage für Erinnerungs- und Werbenachrichten sowie die Rechtmäßigkeit der von ihm eingestellten Texte, Bilder und Notizen.
(4) Die öffentliche Buchungsseite ist eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Ob den Kunden die Pflicht zur Barrierefreiheit trifft, richtet sich nach seinem eigenen Betrieb; Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro sind von den Pflichten für Dienstleistungen ausgenommen. Unabhängig davon gestaltet der Anbieter die öffentliche Buchungsseite, die Seiten zur Verwaltung gebuchter Termine und das Kundenkonto nach den Anforderungen der Norm EN 301 549 für Webinhalte und prüft sie bei Änderungen. Er stellt auf jeder Buchungsseite eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit den Angaben nach Anlage 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes bereit und hält sie auf dem Stand der Software; als Kontakt für Rückmeldungen nennt sie die Kontaktdaten des Kunden. Für die Barrierefreiheit der Inhalte, die der Kunde selbst einstellt, insbesondere Texte, Bilder und die gewählte Farbe, ist der Kunde verantwortlich; die Software weist ihn auf erkennbare Mängel hin, soweit sie diese technisch feststellen kann. Rückmeldungen zur Barrierefreiheit, die den Kunden erreichen und die Software betreffen, leitet er an den Anbieter weiter; der Anbieter prüft sie und behebt Mängel der Software im Rahmen von § 14.
(5) Der Kunde stellt keine rechtswidrigen, rechtsverletzenden oder beleidigenden Inhalte in die Software ein und verwendet sie nicht für den Versand unerbetener Werbung.
(6) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus den Absätzen 3 und 5 gegen den Anbieter geltend machen, einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung.
§ 13 Verfügbarkeit, Wartung und Unterstützung
(1) Der Anbieter betreibt die Software mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und ist um einen möglichst durchgehenden Betrieb bemüht. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt. Eine gesonderte Vereinbarung über Verfügbarkeiten und Reaktionszeiten kann in Textform getroffen werden.
(2) Wartungs-, Aktualisierungs- und Instandsetzungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Studios durch. Planbare Arbeiten, die zu einer Unterbrechung führen, kündigt er vorher an.
(3) Nicht in der Verantwortung des Anbieters liegen Unterbrechungen durch höhere Gewalt, durch Störungen der Internetverbindung des Kunden, durch Ausfälle von Vorleistungen Dritter, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, sowie durch Eingriffe des Kunden in seine eigene Umgebung.
(4) Der Anbieter unterstützt den Kunden per E-Mail, Telefon und Messenger zu den üblichen Geschäftszeiten in deutscher und vietnamesischer Sprache. Eine bestimmte Reaktionszeit wird nicht zugesagt.
§ 14 Mängel
(1) Der Anbieter überlässt die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und erhält sie während der Vertragslaufzeit in diesem Zustand.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können.
(3) Eine Minderung des Entgelts setzt voraus, dass die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigt ist; sie gilt nur für die Dauer der Beeinträchtigung. Eine unerhebliche Beeinträchtigung bleibt außer Betracht. Der Kunde kann eine Minderung nicht durch Einbehalt geltend machen, sondern nur durch Rückforderung des zu viel gezahlten Entgelts.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB), ist ausgeschlossen. § 15 bleibt unberührt.
§ 15 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den Absätzen 1 bis 3, der Höhe nach jedoch begrenzt auf den Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 16 Datenschutz
(1) Der Kunde ist für die personenbezogenen Daten, die er in der Software verarbeitet, insbesondere die Daten seiner eigenen Kundinnen und Kunden, datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Der Anbieter verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter ausschließlich nach den Weisungen des Kunden.
(2) Die Parteien schließen dazu einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO. Er ist Bestandteil dieses Vertrages und wird dem Kunden mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verfügung gestellt.
(3) Für die Verarbeitung im Auftrag des Kunden setzt der Anbieter als Unterauftragsverarbeiter die Amazon Web Services EMEA SARL ein, und zwar für den E-Mail-Versand über Amazon Simple Email Service im Rechenzentrumsverbund Frankfurt am Main. Der Betrieb der Anwendungs- und Datenbankserver erfolgt durch den Anbieter selbst in seinen Räumen in Deutschland. Eine Verarbeitung in einem Drittland findet nicht statt. Der Anbieter zeigt die Beauftragung weiterer Unterauftragsverarbeiter mindestens vier Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann binnen zwei Wochen aus wichtigem Grund widersprechen. Einzelheiten regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
(4) Die Stripe Payments Europe Limited, Dublin, Irland, wickelt ausschließlich die Zahlungen des Abos zwischen dem Anbieter und dem Kunden ab. Sie erhält keine Daten der Endkundinnen des Kunden und ist deshalb kein Unterauftragsverarbeiter im Sinne des Absatzes 3; insoweit ist der Anbieter selbst Verantwortlicher.
(5) Soweit der Anbieter dem Kunden gegenüber eigene Zwecke verfolgt, insbesondere bei der Vertragsabwicklung, der Rechnungsstellung und den E-Mails zum Abo, ist er selbst Verantwortlicher. Die dafür geltenden Hinweise stehen in der Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 17 Anbieterwechsel, Datenportabilität und Daten bei Vertragsende
(1) Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass seine Daten zu einem anderen Anbieter eines Datenverarbeitungsdienstes oder auf eine eigene Infrastruktur übertragen werden. Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob er den Vertrag kündigt. Der Anbieter unterstützt den Wechsel und erteilt dem Kunden auf Anfrage die Auskünfte, die dieser für seine Ausstiegsplanung benötigt, insbesondere zu Umfang, Aufbau und Format der Daten.
(2) Den Wechsel leitet der Kunde in Textform oder über die entsprechende Funktion der Software ein. Eine Ankündigungsfrist von mehr als zwei Monaten wird nicht verlangt; kündigt der Kunde zugleich, gilt die Kündigungsfrist des § 9 Absatz 2.
(3) Der Übergangszeitraum beträgt 30 Kalendertage. Er beginnt mit dem Ablauf der Ankündigungsfrist nach Absatz 2, bei gleichzeitiger Kündigung mit dem Ende des Vertrages. In diesem Zeitraum stellt der Anbieter die Daten nach Absatz 5 bereit und leistet die zum Wechsel erforderliche Unterstützung. Er wahrt dabei ein hohes Sicherheitsniveau, insbesondere bei der Übermittlung.
(4) Ist der Übergang binnen 30 Kalendertagen technisch nicht durchführbar, teilt der Anbieter dies dem Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des Verlangens mit, begründet es und nennt einen alternativen Zeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen von ihm bestimmten Zeitraum verlängern.
(5) Übertragen werden alle Daten und digitalen Vermögenswerte des Kunden, die in der Software entstanden sind. Das sind abschließend: die Stammdaten des Studios einschließlich Öffnungszeiten, Feiertagen und Gestaltungseinstellungen; die Leistungen samt Dauer, Preisen und Kategorien; die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter samt Arbeitszeiten, Qualifikationen und Abwesenheiten; die Kundenakten samt Kontaktdaten, Sprache, Einwilligungen und Notizen; sämtliche Termine samt Status, Zuordnung, Stornogründen und Ausfallzeiten; die Warteliste und die Warteschlange; der Stand der Treuekarten; der Schriftwechsel mit den Endkundinnen und die Versandnachweise der Termin-E-Mails; die Abo- und Rechnungsdaten des Kunden; sowie die vom Kunden hochgeladenen Bilder und Dokumente.
(6) Die Bereitstellung erfolgt in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format über eine Ausfuhrfunktion der Software. Vom Wechsel ausgenommen sind ausschließlich der Programmcode, die Gestaltung und die Dokumentation der Software selbst, die Betriebs- und Sicherheitsprotokolle des Anbieters sowie die Daten anderer Kunden; diese Ausnahme behindert den Wechsel nicht.
(7) Nach Ablauf des Übergangszeitraums kann der Kunde die bereitgestellten Daten mindestens 30 Kalendertage lang abrufen. Der Anbieter weist ihn auf den Beginn und das Ende dieser Frist in Textform hin.
(8) Der Anbieter berechnet für den Wechsel und die dabei geleistete Unterstützung kein Entgelt. Die Entgelte für die bis zum Vertragsende erbrachte Leistung bleiben unberührt.
(9) Der Vertrag endet mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels, andernfalls mit dem Ablauf der Kündigungsfrist nach § 9. Der Anbieter löscht alle Daten des Studios und seiner Endkundinnen unwiderruflich nach Ablauf der Abruffrist nach Absatz 7, spätestens 60 Kalendertage nach dem Ende des Vertrages. Bis dahin bleiben die Daten für den Kunden abrufbar; ein Zahlungsverzug führt nicht zur Löschung von Daten.
(10) Rechnungen und die zugehörigen Buchungsbelege bewahrt der Anbieter nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, insbesondere § 147 Abgabenordnung, acht Jahre auf. Insoweit besteht kein Anspruch auf Löschung.
(11) Eine Übertragung in ein vom Kunden gewünschtes besonderes Format, die über Absatz 6 hinausgeht, sowie eine vom Anbieter durchgeführte Migration in das System eines anderen Anbieters sind nicht geschuldet. Sie können gesondert gegen Aufwandsersatz vereinbart werden.
(12) Die Absätze 1 bis 9 setzen Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung) um. Weitergehende Rechte des Kunden aus dieser Verordnung bleiben unberührt; abweichende Vereinbarungen zu seinem Nachteil sind unwirksam.
§ 18 Änderung dieser Bedingungen
(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche Anforderungen, an eine geänderte Rechtsprechung oder an eine geänderte Leistung erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Die Änderung kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und weist dabei auf die Änderung, auf das Widerspruchsrecht und auf die Folgen eines Schweigens hin.
(3) Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht er, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen; bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen fort.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Moers, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
(4) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Fassung 2026-09-ENTWURF-4, Stand: September 2026.
HN Solutions Management GmbH, Bullermannshof 7, 47441 Moers.
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